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Sonder-Klienteninformation – Teuerungs-Entlastungspaket

12. Juli 2022/in Newsletter /in Newslettervon Werner Wurz

Angesichts der enormen Verteuerung in den Bereichen Energie, Wohnen und Grundversorgung bei einer Inflationsrate von derzeit 8% gilt es, die massiven finanziellen Auswirkungen auf die Bevölkerung abzufedern. Möglichst rasch Hilfe benötigen vor allem die Gruppen mit geringem Einkommen und Familien. Durch das nun Ende Juni beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket mit Sofortmaßnahmen, die schon ab 1.7.2022 oder bereits rückwirkend ab 1.1.2022 wirken, werden im ersten Schritt die Bürger dieser Gruppen entlastet.

Mit einer strukturellen Entlastung, wie sie durch die Abschaffung der „kalten Progression“, der Valorisierung von Sozialleistungen sowie der Entlastung des Faktors Arbeit erzielt werden würden, ist erst im Jahr 2023 zu rechnen.

Sonder-Klienteninformation – Teuerungs-Entlastungspaket

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