Neuer Kategoriemietzins
Der Schwellenwert von 5 % seit der letzten Anhebung war überschritten – daher wurden die Kategoriemietzinse nun mit Wirkung ab 1. 2. 2018 neu festgesetzt.
Die neuen Kategoriemietzinse können bei Neuverträgen ab 1. 2. 2018 vereinbart werden. Bei bestehenden Mietverträgen muss das Anhebungsbegehren nach dem 1. 2. 2018 und jedenfalls mindestens 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin dem Mieter zugehen. Damit ist der früheste Mietzins-Valorisierungstermin der 1. 3. 2018.
Mit der Anhebung der Kategoriemietzinse erhöhen sich auch die bei den Betriebskosten verrechenbaren Verwaltungskosten auf € 3,60 je m² Nutzfläche und Jahr. Für das Jahr 2018 ergibt sich daher ein Mischsatz von € 3,586 je m² Nutzfläche und Jahr.