Laut aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) ist eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage (siehe unten) seit Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich.
Laut aws wird auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich (first come – first serve). Eine Voranmeldung sobald wie möglich ist daher dringend zu empfehlen!
Für die Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich:
Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses € 700.000,00 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen und die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)
Der Antragsteller erhält eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung im aws Fördermanager.
Diese Informationen – letzter Stand 9.11.2022 – können sich ändern. Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws
Informationen zum Energiekostenzuschuss (aws)
Klienteninformation 5/2022
/in Newsletter /in Newsletterby Werner WurzMit unserer letzten Ausgabe der KlientenINFO vor dem Jahresende möchten wir Sie über die ertragsteuerlichen Änderungen 2023 informieren. Die lang erwartete Veröffentlichung der Richtlinie zum Energiekostenzuschuss gilt als Startschuss für die entsprechenden Anträge. Mittels Initiativantrag wurde die Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen und die Erlösobergrenze für Stromerzeuger eingeführt. Wir geben Ihnen darüber einen Überblick. Die Information, welche Prüfungsschwerpunkte die Finanzpolizei derzeit setzt, soll Ihnen die Chance geben, noch rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Ein Blick auf interessante höchstgerichtliche Entscheidungen und der letzte Check für den Termin 31.12.2022 runden diese Ausgabe der KlientenINFO ab.
Wir wünschen Ihnen für die bevorstehenden Festtage eine ruhige und besinnliche Zeit und alles Gute für das Jahr 2023!
KlientenInfo 05_2022
Sonder-Klienteninformation – Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss
/in Newsletter /in Newsletterby Werner WurzLaut aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) ist eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage (siehe unten) seit Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich.
Laut aws wird auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich (first come – first serve). Eine Voranmeldung sobald wie möglich ist daher dringend zu empfehlen!
Für die Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich:
Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses € 700.000,00 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen und die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)
Der Antragsteller erhält eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung im aws Fördermanager.
Diese Informationen – letzter Stand 9.11.2022 – können sich ändern. Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws
Informationen zum Energiekostenzuschuss (aws)
Klienteninformation 4/2022
/in Newsletter /in Newsletterby Werner WurzNach unzähligen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind nun – neben den Gefahren des Klimawandels – ganz andere Themen in den Fokus gerückt: steigende Energiepreise und Inflationszahlen in jahrzehntelang nicht gewohntem Ausmaß belasten große Teile der Bevölkerung und die Wirtschaft. Die Bundesregierung hat daher in den letzten Wochen eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen, um diese Auswirkungen abzumildern. Ein Teuerungs-Entlastungspaket I wurde in der Zwischenzeit bereits beschlossen. Wir informieren Sie dazu, wie der erhöhte Klimabonus ausbezahlt wird. Ein Blick auf die Gegenüberstellung Teuerungsprämie versus Mitarbeiterbeteiligung lohnt sich für all jene, die ihre Mitarbeiter maximal finanziell unterstützen wollen.
Weiters geben wir Ihnen einen Überblick über, die im Rahmen der als Entwürfe vorliegenden „Teuerungs-Entlastungspakete II und III“ vorgesehenen Änderungen, die die lang geforderte Abschaffung der „kalten Progression“ sowie die Indexanpassung von diversen Leistungen zum Ziel haben. Energieintensive Unternehmen sollen durch Energiekostenzuschüsse unterstützt werden.
Abseits der Themen um Teuerung und Energiekosten informieren wir Sie über die Erhöhung des Basiszinssatzes und damit die aktuellen Stundungs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Anspruchszinsen sowie über die neu eingeführten Umsatzsteuerzinsen. Beim Überblick über aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen sei besonders auf die VwGH-Entscheidung zur Instandhaltungsrücklage hingewiesen, deren praktische Umsetzung noch einige ungelöste Fragen aufwirft. Zum Schluss finden Sie wie gewohnt eine Übersicht der wichtigsten Termine bis Ende Dezember 2022.
Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen.
KlientenInfo 04_2022
Sonder-Klienteninformation – Teuerungs-Entlastungspaket
/in Newsletter /in Newsletterby Werner WurzAngesichts der enormen Verteuerung in den Bereichen Energie, Wohnen und Grundversorgung bei einer Inflationsrate von derzeit 8% gilt es, die massiven finanziellen Auswirkungen auf die Bevölkerung abzufedern. Möglichst rasch Hilfe benötigen vor allem die Gruppen mit geringem Einkommen und Familien. Durch das nun Ende Juni beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket mit Sofortmaßnahmen, die schon ab 1.7.2022 oder bereits rückwirkend ab 1.1.2022 wirken, werden im ersten Schritt die Bürger dieser Gruppen entlastet.
Mit einer strukturellen Entlastung, wie sie durch die Abschaffung der „kalten Progression“, der Valorisierung von Sozialleistungen sowie der Entlastung des Faktors Arbeit erzielt werden würden, ist erst im Jahr 2023 zu rechnen.
Sonder-Klienteninformation – Teuerungs-Entlastungspaket
Klienteninformation 3/2022
/in Newsletter /in Newsletterby Werner WurzWährend uns Corona eine kleine Verschnaufpause gönnt, sind wir mit einer Reihe neuer Probleme konfrontiert: Die Preise steigen, vor allem die Energiekosten treiben die Inflation in die Höhe, Lieferverzögerungen und Rohstoffmangel tragen ein Übriges dazu bei. Medienberichten zufolge plant die Regierung ein umfangreiches neues Entlastungspaket. Der Beginn der CO2-Bepreisung soll auf den 1.10.2022 verschoben werden. Der Klimabonus soll auf € 500 erhöht, der Energiebonus deutlich erhöht und nachgeschärft werden. Wir werden Sie darüber in einer weiteren Sonder-KlientenINFO informieren.
Der Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2022 sieht zahlreiche Änderungen vor, die eine Entlastung und Verwaltungsvereinfachung bringen sollen, wie die Einbeziehung eines Unternehmerlohns in die Forschungsprämie und die weitere Förderungen des öffentlichen Verkehrs. Über das Thema Ferialjobs wollen wir Sie zu Beginn des Sommers ebenfalls informieren. Ein Dauerbrenner ist nach wie vor die Förderung der Mieten im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen. Eine Auswahl an interessanten Judikaten runden unsere aktuelle Information ab. Bei der Terminübersicht für Juni bis September 2022 widmen wir uns besonders den einzelnen Möglichkeiten der Vorsteuerrückerstattung sowie der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021, deren Frist erfreulicherweise um drei Monate verlängert wurde.
Wir wünschen Ihnen erholsame Sommertage!
KlientenInfo 03_2022