Klienteninformation 3/2020
Die getroffenen Covid-19-Schutzmaßnahmen werden nun schrittweise zurückgefahren, langsam tritt diesbezüglich Normalität wie vor der Corona-Krise ein. In wirtschaftlicher Hinsicht wird die Rückkehr auf den Stand vor Corona deutlich länger dauern. Eine Reihe von Hilfs- und Unterstützungspaketen für die Wirtschaft wurden auf den Weg gebracht und in ihrem Umfang nachgeschärft. Wir berichten darüber in einem Update zu den Corona-Hilfsmaßnahmen. Steuerliche Erleichterungen, besonders für die Gastronomie, und eine Verlängerung der Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeit für Sozialversicherungsbeiträge stellen eine weitere Unterstützung der Unternehmen dar. Die Mehrheit der Arbeitnehmer hat die letzten Monate vom Homeoffice aus gearbeitet. Der Frage einer möglichen steuerlichen Berücksichtigung der angefallenen Kosten wird nachgegangen.
Die Bundesregierung hat bei der Klausursitzung vergangene Woche weitere Maßnahmen angekündigt, die im Konjunkturstärkungspaket 2020 umgesetzt werden sollen. Neben einer weiteren Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie und die Kulturbranche sollen noch folgende Änderungen kommen:
- Senkung der untersten Lohnsteuerstufe (von 25 % auf 20 % ab 2020)
- Möglichkeit eines Verlustrücktrages auf die Jahre 2018 und 2019
- Investitionsprämien für Investitionen in der Zeit von September 2020 bis Februar 2021 in Höhe von 7 % bzw. 14 % (für Investitionenin die Bereiche Life Science, Nachhaltigkeit und Digitalisierung) und
- beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten (bis zu 30 % im ersten Jahr)
- Verlängerung des Fixkostenzuschusses
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalquote
Die Terminübersicht für die Sommermonate ist diesmal etwas länger. Gilt es doch, keinen der durch die Covid-19-Gesetze eingeführten oder geänderten Termine zu verpassen.